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Balkonkraftwerkförderung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderprogramm „Leben im Dorf – Klima mittendrin“ der Verbandsgemeinde Wallmerod

Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde Wallmerod zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten.

Gefördert wird die Errichtung von Balkonkraftwerken (steckbare Solarmodule mit der gesetzlichen Leistung eines Wechselrichters an einem angeschlossenen Stromkreis) an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Wohneinheiten in der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden
  • Mieterinnen und Mieter in Wohngebäuden (mit Zustimmung des Eigentümers)

innerhalb der Verbandsgemeinde Wallmerod.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie der Rechnung(en) über die angeschafften Bauteile (mit Modellbeschreibung)
  • ein Foto des errichteten Balkonkraftwerkes
  • bei Mieterinnen und Mietern die Zustimmungserklärung des Eigentümers

Download: Förderbedingungen

Richtlinien zur Förderung von Balkonkraftwerken


Antrag zur Balkonkraftwerkförderung